Hals-Nasen-Ohren-Gemeinschaftspraxis Frechen

Sprechstunden:

Mo.8:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Di.8:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Mi.8:00 - 12:00 Uhr
Do.8:00 - 12:00 Uhr + 14:00 - 17:00 Uhr
Fr.8:00 - 12:00 Uhr
Sprechzeiten auch ohne Voranmeldung zwischen 8:00-11:00 Uhr und 14:00-16:00 Uhr

alle Kassen und Privat

Hals-Nasen-Ohren-Ärzte in Frechen

Schutzimpfungen

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für alle wichtigen Schutzimpfungen:

Ab einem Alter von drei Monaten

Es gibt einen Kombinationsimpfstoff gegen sechs Erkrankungen. Das heißt, mit nur einem Piks wird der Säugling gegen sechs Krankheiten geimpft. Die Impfungen erfolgen drei Mal im Abstand von vier Wochen. Geimpft wird gegen:

  • Diphterie,
  • Pertussis (Keuchhusten),
  • Tetanus (Wundstarrkrampf),
  • Poliomyelitis (Kinderlähmung),
  • Haemophilus influenzae Typ b,
  • Hepatitis B (Gelbsucht).

Zusätzlich sollte gegen Pneumokokken geimpft werden.

Zwölfter bis 15. Lebensmonat

Jetzt ist die vierte Impfung gegen die oben genannten sechs Krankheiten fällig. Zusätzlich gibt es die erste Impfung mit einem Kombinationsimpfstoff gegen die folgenden drei Krankheiten:

  • Masern,
  • Mumps,
  • Röteln.

Außerdem wird geimpft gegen:

  • Meningokokken Typ C
  • Windpocken

16. bis 24. Lebensmonat

Zweite Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln.

Ab Beginn des fünften Lebensjahres

Auffrischimpfung gegen Tetanus (Wundstarrkrampf), Diphterie, Pertussis (Keuchhusten).

Im Alter von neun bis 17 Jahren

Auffrischimpfung gegen Diphterie, Pertussis (Keuchhusten), Tetanus (Wundstarrkrampf) und Poliomyelitis (Kinderlähmung); Grundimmunisierung für Jugendliche, die noch nicht gegen Hepatitis B (Gelbsucht) geimpft wurden, mit einem Impfstoff gegen Hepatitis B.

Im Alter von 18 bis 60 Jahren

Jeweils zehn Jahre nach der letzten Impfung Auffrischimpfungen gegen Tetanus (Wundstarrkrampf) und Diphterie.

Ab einem Alter von 60 Jahren

Jährlich gegen Influenza (Grippe);
alle sechs Jahre gegen Pneumokokken.

Für diese Impfungen im Rahmen der Vorsorgemaßnahmen wird keine Praxisgebühr fällig.

Weitere Impfungen

Neben den oben genannten Standardimpfungen können spezielle Impfungen bei gefährdeten Risikogruppen sinnvoll sein. Das kann zum Beispiel eine Hepatitis-Impfung bei Personen in medizinischen Berufen und bei besonders Hepatitis-Gefährdeten - etwa Dialysepatienten - sein. Darüber hinaus kann es sinnvoll sein, sich gegen weitere Infektionskrankheiten impfen zu lassen, zum Beispiel gegen FSME (Frühsommer-Meningoenzephalitis, die von Zecken übertragen wird) oder gegen Varizellen (Windpocken).

Wer die Kosten für die Impfungen in diesen Fällen übernimmt (zum Beispiel der Arbeitgeber für Personen in medizinischen Berufen bei Hepatitis), muss individuell geprüft werden. Vor einer solchen Impfung sollten sich Betroffene zunächst beraten lassen, ob die Impfung sinnvoll ist und wer die Kosten übernimmt.