Tauchtauglichkeit und Bootsführerschein
Eine Tauchtauglichkeitsuntersuchung ist eine notwendige ärztliche Untersuchung, um den Tauchsport ausüben zu dürfen. Eine gesetzliche Grundlage dafür gibt es allerdings nicht. Berufstaucher (z. B. Feuerwehrtaucher, Rettungstaucher) und Überdruckarbeiter müssen einmal im Jahr oder nach langer Krankheit auf ihre Tauchtauglichkeit untersucht werden.
Die meisten Tauchbasen in aller Welt verlangen von ihren Tauchgästen eine ärztliche Untersuchung als vorbeugende Maßnahme zur Verhinderung von Tauchunfällen. Doch auch die Versicherungen der Tauchbasen verlangen die Untersuchung, ebenso wie viele Reiseveranstalter, für Haftungsausschlüsse.
Zur Tauchtauglichkeitsuntersuchung gehören
- Ohrmikroskopie
- Nasenenendoskopie
- Ultraschall der Nebenhöhlen
- Tympanometrie
- Allgemein Körperliche Untersuchung
Bootsführerschein
Vor dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung des Binnen und Seescheines mus eine Gesundheitsprüfung der Ohren und Augen erfolgen. Beides wird hier durchgeführt.